16. Juli 2026 · von Privacy Guru

Ein Überwachungsupdate

Ein Überwachungsupdate

Innerhalb weniger Wochen haben sich in Deutschland und der EU mehrere Entwicklungen verdichtet, die sich auf den ersten Blick wie unabhängige Einzelmeldungen lesen – ein neues Polizeigesetz hier, ein Gerichtsurteil dort, ein EU-Vorschlag zu Alterskontrollen. Betrachtet man sie jedoch im Zusammenhang, zeichnet sich ein klares Muster ab: Auf der einen Seite werden staatliche Überwachungsbefugnisse in hohem Tempo ausgeweitet. Auf der anderen Seite werden genau jene Kontrollmechanismen geschwächt, die einen Missbrauch dieser Befugnisse verhindern sollen. Beide Bewegungen verstärken sich gegenseitig – und genau das macht die aktuelle Lage bemerkenswert.

Mehr Befugnisse: von der Bahnhofskamera bis zum Hackback

Den sichtbarsten Ausdruck dieser Entwicklung bildet das Anfang Juli verabschiedete Bundespolizeigesetz. Es erlaubt automatisierte Videoüberwachung an Bahnhöfen samt Gesichtserkennung und Verhaltensanalyse durch KI-Systeme. Bemerkenswert ist dabei weniger die Technologie selbst als der Entstehungsprozess: Ursprünglich sollte das Gesetz lediglich eine verfassungsrechtlich notwendige Korrektur nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 vornehmen. Am Ende wurde daraus eine deutliche Verschärfung – inklusive neuer Befugnisse zu Staatstrojanern, Drohnen, IMSI-Catchern und Fluggastdatenerhebung –, verabschiedet nach nur kurzer Beratungszeit.

Ein zweites, noch nicht final beschlossenes Gesetzespaket würde der Polizei erlauben, automatisiert Fahndungsfotos mit Social-Media-Inhalten abzugleichen und Datenbanken übergreifend auszuwerten. Kritisiert wird unter anderem, dass biometrische Daten dabei auch an private Firmen im Ausland übermittelt werden könnten – ein Punkt, den zivilgesellschaftliche Organisationen als europarechts- und verfassungswidrig einstufen.

Am weitesten reicht ein rund 700 Seiten starker Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Er würde Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz erlauben, aktiv zurückzuhacken, personenbezogene Daten mit KI-Systemen auszuwerten und eigene KI-Anwendungen damit zu trainieren. Der Verfassungsschutz soll zudem biometrische Echtzeit-Abgleiche über öffentlich zugängliche Kameras vornehmen dürfen. Bemerkenswert ist hier auch die Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten – einer Grundsatzentscheidung, die aus den historischen Erfahrungen mit Gestapo und Stasi hervorgegangen war.

Wie konkret solche Vorhaben in der Praxis werden, zeigt ein Beispiel aus Berlin: Dort baut das Unternehmen Adesso SE einen Verhaltensscanner für die Polizei am Kottbusser Tor auf. Es handelt sich um den ersten Fall in Deutschland, in dem ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen eine solche Überwachungsinfrastruktur im öffentlichen Raum betreibt – bislang übernahmen das eher gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Bemerkenswert ist dabei, dass dasselbe Unternehmen in der Vergangenheit selbst Ziel eines größeren Hacking-Angriffs war.

Weniger Kontrolle: Wenn Aufsicht von Kooperation abhängt

Diesem Ausbau der Befugnisse steht eine parallele Schwächung der Kontrollstrukturen gegenüber. Besonders deutlich zeigt das ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März: Die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte gegen den BND geklagt, nachdem dieser ihr die Einsicht in bestimmte Hacking-Anordnungen verweigert hatte. Das Gericht wies die Klage ab – mit der Konsequenz, dass ein faktisch kontrollfreier Raum entsteht, sobald sich eine Behörde der Aufsicht einfach entziehen kann, ohne dass dies rechtliche Folgen hätte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte selbst bezeichnete diese Situation als „absurd“ und forderte einen gerichtlichen Weg zur Durchsetzung ihrer Kontrollrechte – bislang ohne Ergebnis.

Genau an diesem strukturellen Problem setzt auch eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Es geht um den Einsatz von Staatstrojanern durch den BND, der die Kommunikation von Journalist*innen und ihren Kontaktpersonen erfassen kann. Nach Einschätzung des zuständigen Anwalts kommen hier mehrere Probleme zusammen: heimlicher Einsatz, ausgeschlossener Rechtsweg und eine große Streubreite der Überwachung. Ein Grundsatzurteil des Gerichtshofs könnte diese Lücke schließen – relevant auch deshalb, weil die deutsche Geheimdienstkontrolle im internationalen Vergleich vergleichsweise schwach ausgeprägt ist.

Der geplante Referentenentwurf zur Geheimdienstreform würde diese Schieflage eher vertiefen als beheben: Die G-10-Kommission soll wegfallen, Kontrollaufgaben sollen sich stärker im Unabhängigen Kontrollrat bündeln, während die Bundesdatenschutzbeauftragte an Zuständigkeit verlieren würde. Gleichzeitig sollen selbst grundlegende Informationen über die Geheimdienste künftig vollständig vom Informationsfreiheitsanspruch ausgenommen werden.

Diese Logik – mehr Befugnisse bei gleichzeitig sinkender Transparenz – zeigt sich auch jenseits der Sicherheitsbehörden. Die Bundesregierung plant eine weitreichende Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes: Anfragende müssten künftig ein „berechtigtes Interesse“ an angefragten Dokumenten nachweisen, während bislang umgekehrt der Staat die Verweigerung begründen musste. Zusätzlich soll das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger*innen beschränkt werden. Der Widerstand dagegen ist beachtlich: Mehr als eine halbe Million Unterschriften bei einer Petition, Kritik von über 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen und selbst innerhalb der SPD-Fraktion deutliche Ablehnung. Deutschland liegt in internationalen Transparenz-Rankings ohnehin bereits auf Platz 127 – die geplanten Änderungen würden diesen Wert weiter verschlechtern.

Die europäische Erweiterung: Kontrolle über Altersgrenzen

Eine vergleichbare Dynamik lässt sich auch auf EU-Ebene beobachten, wenngleich mit anderer Begründung. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat sich für eine deutliche Ausweitung von Alterskontrollen im Netz ausgesprochen – über soziale Medien hinaus auch auf App-Marktplätze, Videospiele und KI-Chatbots. Vorgesehen ist ein nach Altersgruppen gestuftes Internet, durchgesetzt über technische Systeme wie die geplante „Mini-Wallet“.

Auch hier fällt die Diskrepanz zwischen politischer Positionierung und Fachmeinung auf: Während sich von der Leyen auf ein eigens einberufenes Expertengremium beruft, kommt der Deutsche Ethikrat zu einem entgegengesetzten Schluss und lehnt ein Social-Media-Verbot ab. Der Ethikrat verweist zudem darauf, dass Alterskontroll-Technologien zweckentfremdet werden könnten, etwa um den Zugang zu unliebsamen Inhalten zu beschränken. Mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern haben in einem offenen Brief vor genau diesem Risiko gewarnt. Auch hier gilt also: Eine Maßnahme, die mit Schutzbedürfnissen begründet wird, schafft zugleich eine Infrastruktur, die sich auch zur Kontrolle und Einschränkung nutzen ließe – strukturell vergleichbar mit den nationalen Überwachungsvorhaben, nur auf eine andere Zielgruppe und Begründung bezogen.

Zwischenbilanz

In der Zusammenschau ergibt sich ein konsistentes Bild: Sicherheitsbehörden erhalten neue technische und rechtliche Mittel, während die Instanzen, die deren Einsatz überprüfen sollen, an Einfluss verlieren oder – wie im Fall der Informationsfreiheit – gleich mitbetroffen sind. Dass diese Entwicklung nicht unwidersprochen bleibt, zeigen die Petitionen, Klagen und internen Kontroversen, die mehrere der genannten Vorhaben begleiten. Ob dieser Gegenwind ausreicht, um die Grundrichtung zu verändern, dürfte sich im Herbst entscheiden, wenn Bundesrat und Bundestag über zentrale Teile der hier beschriebenen Vorhaben final befinden.

Quellen und weiterführende Informationen: netzpolitik.org

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